Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB für Beherbergungsverträge der Elisium Apartments, Calle Bélgica 31, 38400 Puerto de la Cruz, Teneriffa. Stand: 30.07.2026 (inkl. Übernahme der Buchungen von HAPIMAG-Kunden).

§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die entgeltliche Überlassung von Ferienunterkünften zur Beherbergung sowie für alle in diesem Zusammenhang erbrachten Leistungen des Vermieters: Borger Invest Canarias, S.L., Avenida de Pesqueros 9, Viv. 30, 38390 La Quinta (Santa Úrsula), Teneriffa, Spanien · CIF: B75420208 · Registro Mercantil de Santa Cruz de Tenerife · vertreten durch Natalia Borger. Betriebsstätte / Objektanschrift: Elisium Apartments, Calle Bélgica 31, 38400 Puerto de la Cruz · service@elisium-tenerife.de · +34 610 732 632 — nachfolgend „Vermieter“.

1.2 Der Vertragspartner des Vermieters wird nachfolgend „Gast“ genannt. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Gastes werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Vermieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

1.3 Gegenstand des Vertrages ist die vorübergehende Überlassung einer möblierten Unterkunft zu touristischen Zwecken (Beherbergungsvertrag). Es handelt sich weder um eine Pauschalreise noch um eine verbundene Reiseleistung; ein Wohnraummietverhältnis (insbesondere im Sinne der Ley de Arrendamientos Urbanos) wird ausdrücklich nicht begründet.

1.4 Die Weiter- oder Untervermietung der Unterkunft sowie ihre Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken (insbesondere gewerbliche, gastronomische oder Veranstaltungszwecke) bedürfen der vorherigen Zustimmung des Vermieters in Textform.

§ 2 Vertragsschluss

2.1 Die Darstellung der Unterkünfte auf der Website des Vermieters, in Prospekten oder auf Buchungsportalen stellt kein bindendes Angebot dar.

2.2 Mit der Buchungsanfrage gibt der Gast ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Beherbergungsvertrages ab. Der Vertrag kommt zustande, sobald der Vermieter die Buchung in Textform (E-Mail genügt) bestätigt.

2.3 Bei Buchungen über Buchungsportale oder Vermittler gelten deren Bedingungen ergänzend. Im Verhältnis zwischen Gast und Vermieter gehen diese AGB vor, soweit dies rechtlich zulässig ist und dem Portalvertrag nicht zwingend entgegensteht.

2.4 Bucht der Gast für weitere Personen, so haftet er für deren Verpflichtungen aus diesem Vertrag wie für eigene. Der Gast muss volljährig sein.

2.5 Der Vermieter behält sich vor, dem Gast innerhalb der gebuchten Kategorie eine gleichwertige andere Unterkunft zuzuweisen, sofern dies zumutbar ist.

§ 3 Preise, Leistungen, Nebenkosten

3.1 Es gelten die in der Buchungsbestätigung ausgewiesenen Preise. Sie verstehen sich pro Unterkunft und Nacht einschließlich der gesetzlichen kanarischen Umsatzsteuer (IGIC) in der jeweils geltenden Höhe.

3.2 Im Preis enthalten sind: Endreinigung, Bett- und Handtuchwäsche, WLAN, Verbrauchskosten für Wasser und Strom im haushaltsüblichen Umfang, Nutzung der Gemeinschaftseinrichtungen. Nicht enthalten sind: Zwischenreinigung, Parkplatz, Verpflegung, Haustiergebühr, Zusatzbetten.

3.3 Werden nach Vertragsschluss öffentlich-rechtliche Abgaben eingeführt oder erhöht (z. B. eine kommunale Tourismus- oder Kurabgabe), so sind diese vom Gast zusätzlich zu tragen und ggf. vor Ort zu entrichten.

§ 4 Tarife und Langzeitrabatt

4.1 Der Vermieter bietet die Unterkünfte in zwei Tarifen an. Der gebuchte Tarif ergibt sich aus der Buchungsbestätigung:

TarifZahlungStornierung
Flex (Standardtarif)30 % Anzahlung, Restzahlung gemäß § 5.2nach der Staffel gemäß § 6.2
Sparpreis100 % des Gesamtpreises sofort bei Buchung fällig; dafür Preisnachlass von 5 %nicht stornierbar, nicht erstattbar, keine Umbuchung

4.2 Mit der Wahl des Tarifs „Sparpreis“ verzichtet der Gast im Gegenzug für den Preisnachlass bewusst auf das Stornierungsrecht; § 6.2 und § 6.6 finden auf diesen Tarif keine Anwendung. § 6.4 (Ersatzgast) und § 12 (höhere Gewalt) bleiben unberührt.

4.3 Bei Langzeitaufenthalten gewährt der Vermieter einen Rabatt von 20 % auf den Übernachtungspreis. Als Langzeitaufenthalt gilt ein zusammenhängender Aufenthalt von mindestens 28 und höchstens 89 Nächten in derselben Unterkunft.

4.4 Aufenthalte von 90 Nächten oder mehr sind nicht Gegenstand dieser AGB. Sie bedürfen einer gesonderten vertraglichen Vereinbarung (Zeitmietvertrag / arrendamiento de temporada).

4.5 Der Rabatt wird ausschließlich bei Buchung berücksichtigt, ist nicht nachträglich geltend zu machen, nicht auf Nebenkosten und Zusatzleistungen anwendbar und nicht mit anderen Rabatten, Aktionen oder Gutscheinen kombinierbar.

4.6 Verkürzt sich der Aufenthalt aus vom Gast zu vertretenden Gründen auf weniger als 28 Nächte, entfällt der Langzeitrabatt rückwirkend; die tatsächlich in Anspruch genommenen Nächte werden zum regulären Preis berechnet.

§ 5 Anzahlung, Zahlungsbedingungen

5.1 Im Tarif „Flex“ ist nach Zugang der Buchungsbestätigung eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Gesamtpreises fällig, zahlbar innerhalb von 7 Tagen.

5.2 Der Restbetrag wird bei Anreise fällig und kann überwiesen oder vor Ort bezahlt werden.

5.3 Zahlungen erfolgen per Überweisung, EC- oder Kreditkarte. Die Kosten der Zahlung trägt der Gast, soweit gesetzlich zulässig.

5.4 Gerät der Gast mit einer Zahlung in Verzug, kann der Vermieter nach erfolgloser Mahnung mit angemessener Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall gelten die Stornierungsbedingungen gemäß § 6 entsprechend.

§ 6 Stornierung, Umbuchung, vorzeitige Abreise

6.1 Der Gast kann den Vertrag jederzeit vor Anreise durch Erklärung in Textform gegenüber dem Vermieter stornieren. Maßgeblich für die Fristberechnung ist der Zugang der Erklärung beim Vermieter.

6.2 Im Tarif „Flex“ gelten folgende Stornierungsbedingungen — a) Aufenthalte bis 27 Nächte:

Zeitpunkt des Zugangs der StornierungZu zahlender Anteil des Reisepreises
bis einschließlich 30 Tage vor Anreise0 % – kostenfreie Stornierung; bereits geleistete Zahlungen einschließlich der Anzahlung werden vollständig erstattet
29 bis 7 Tage vor Anreise50 %
weniger als 7 Tage vor Anreise sowie bei Nichtanreise (No-Show)100 %

b) Langzeitaufenthalte im Sinne von § 4.3:

Zeitpunkt des Zugangs der StornierungZu zahlender Anteil des Reisepreises
bis einschließlich 60 Tage vor Anreise0 % – kostenfreie Stornierung; bereits geleistete Zahlungen einschließlich der Anzahlung werden vollständig erstattet
59 bis 30 Tage vor Anreise50 %
weniger als 30 Tage vor Anreise sowie bei Nichtanreise (No-Show)100 %

Die verlängerten Fristen bei Langzeitaufenthalten tragen dem Umstand Rechnung, dass ein mehrwöchig blockierter Zeitraum kurzfristig regelmäßig nicht mehr anderweitig belegt werden kann. c) Im Tarif „Sparpreis“ besteht kein Stornierungs- oder Erstattungsanspruch (§ 4.2).

6.3 Bei vorzeitiger Abreise oder verspäteter Anreise besteht kein Anspruch auf Erstattung des auf die nicht genutzten Nächte entfallenden Preises.

6.4 Der Gast kann bis zum Anreisetag verlangen, dass an seiner Stelle ein Dritter in den Vertrag eintritt, sofern dieser die vertraglichen Voraussetzungen erfüllt. Der Vermieter kann dem Eintritt aus sachlichem Grund widersprechen. Ursprünglicher Gast und eintretender Dritter haften als Gesamtschuldner.

6.5 Die vorstehenden Pauschalen berücksichtigen gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Unterkunft. Dem Gast bleibt der Nachweis unbenommen, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist; in diesem Fall schuldet er lediglich den nachgewiesenen geringeren Betrag.

6.6 Umbuchungen (Änderung von Reisezeitraum, Unterkunft oder Personenzahl) sind nur nach Verfügbarkeit möglich und gelten, sofern nichts anderes vereinbart wird, als Stornierung mit gleichzeitiger Neubuchung.

6.7 Der Vermieter empfiehlt ausdrücklich den Abschluss einer Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung sowie einer Auslandsreisekrankenversicherung und weist im Buchungsprozess auf diese Möglichkeit hin. Der Abschluss erfolgt ausschließlich zwischen dem Gast und dem Versicherer; der Vermieter tritt insoweit nicht als Versicherungsvermittler auf.

§ 7 Kein gesetzliches Widerrufsrecht

Bei Verträgen über die Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, die für einen bestimmten Zeitpunkt oder Zeitraum geschlossen werden, besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht (Art. 103 lit. l Real Decreto Legislativo 1/2007 – TRLGDCU, entsprechend Art. 16 lit. l der Richtlinie 2011/83/EU). Es gelten ausschließlich die Stornierungsbedingungen nach § 6.

§ 8 An- und Abreise

8.1 Die Unterkunft steht am Anreisetag ab 16:00 Uhr zur Verfügung und ist am Abreisetag bis 10:00 Uhr geräumt und besenrein zu übergeben.

8.2 Eine Anreise außerhalb der Rezeptionszeiten (09:00–15:00 Uhr) ist mindestens 24 Stunden vorher anzukündigen, damit der Check-in außerhalb der Rezeptionszeiten organisiert werden kann.

8.3 Bei nicht vereinbarter verspäteter Abreise ist der Vermieter berechtigt, eine weitere Übernachtung zum Tagespreis zu berechnen.

8.4 Der Verlust von Schlüsseln oder Zugangsmitteln ist unverzüglich zu melden; die Kosten für Ersatz und ggf. Schließanlagenaustausch trägt der Gast.

§ 9 Nutzung der Unterkunft, Hausordnung

9.1 Die Unterkunft darf nur von der in der Buchungsbestätigung genannten Anzahl von Personen belegt werden. Eine Überbelegung berechtigt den Vermieter zur Nachberechnung oder zur fristlosen Kündigung.

9.2 Die Unterkunft und ihre Einrichtung sind pfleglich zu behandeln. Schäden sind unverzüglich anzuzeigen. Der Gast haftet für von ihm, seinen Mitreisenden oder seinen Besuchern schuldhaft verursachte Schäden.

9.3 In allen Innenräumen gilt Rauchverbot. Bei Verstoß kann eine pauschale Sonderreinigungsgebühr von 500,00 € berechnet werden; der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Gast unbenommen.

9.4 Haustiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Vermieters mitgebracht werden; hierfür kann ein Entgelt erhoben werden.

9.5 Zur Wahrung der Nachtruhe sind Lärmbelästigungen in der Zeit von 21:00 bis 08:00 Uhr zu unterlassen.

9.6 Die Hausordnung der Wohnungseigentümergemeinschaft sowie die Nutzungsregeln für Gemeinschaftseinrichtungen (Pool, Terrasse, Aufzug) sind zu beachten. Die Nutzung des Pools erfolgt auf eigene Gefahr; eine Aufsicht wird nicht gestellt. Die Poolzeiten sind von 8:00 bis 20:00 Uhr.

9.7 Bei erheblichen oder wiederholten Verstößen kann der Vermieter den Vertrag nach Abmahnung fristlos kündigen. Der Anspruch auf den vereinbarten Preis bleibt bestehen; § 6.5 gilt entsprechend.

§ 10 Gesetzliche Melde- und Ausweispflicht

Der Vermieter ist gesetzlich verpflichtet, die Daten sämtlicher Gäste zu erfassen und an die zuständigen spanischen Sicherheitsbehörden zu übermitteln (u. a. Real Decreto 933/2021 sowie Ley Orgánica 4/2015). Alle Gäste sind daher verpflichtet, bei der Anreise ein gültiges amtliches Ausweisdokument vorzulegen, die erforderlichen Angaben zu machen und das Meldeformular zu unterzeichnen. Ohne diese Angaben kann die Unterkunft nicht übergeben werden; ein Erstattungsanspruch besteht in diesem Fall nicht. Einzelheiten zur Datenverarbeitung enthalten die gesonderten Datenschutzhinweise.

§ 11 Haftung des Vermieters

11.1 Der Vermieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ferner nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften.

11.2 Im Übrigen ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

11.3 Für eingebrachte Sachen haftet der Vermieter nach den gesetzlichen Vorschriften. Wertsachen und Bargeld sind im Zimmersafe zu verwahren.

11.4 Kurzfristige, vom Vermieter nicht zu vertretende Unterbrechungen der Versorgung (insbesondere Strom, Wasser, Internet) sowie Beeinträchtigungen durch Bauarbeiten oder Emissionen aus der Nachbarschaft begründen keine Minderungs- oder Schadensersatzansprüche, soweit die Nutzung der Unterkunft nicht erheblich beeinträchtigt wird.

11.5 Für Leistungen Dritter, die lediglich vermittelt werden (z. B. Mietwagen, Ausflüge, Transfers), haftet der Vermieter nicht; insoweit kommt der Vertrag ausschließlich zwischen dem Gast und dem jeweiligen Leistungserbringer zustande.

§ 12 Höhere Gewalt und behördliche Maßnahmen

12.1 Höhere Gewalt sind außergewöhnliche, unvorhersehbare Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs der Parteien, deren Folgen auch bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können. Hierzu zählen insbesondere: Naturereignisse (u. a. vulkanische Aktivität, Erdbeben, Unwetter, Kalima-/Sandsturmereignisse, Überschwemmung), Brand, Krieg, Unruhen, terroristische Handlungen, Streik, Epidemien und Pandemien, Quarantänemaßnahmen sowie behördliche oder gesetzliche Anordnungen, insbesondere Beherbergungs-, Reise- oder Ausgangsbeschränkungen, Grenzschließungen und der Ausfall öffentlicher Infrastruktur.

12.2 Der Vermieter haftet nicht für die Nichterfüllung, teilweise Erfüllung oder verspätete Erfüllung seiner Verpflichtungen, soweit diese auf höherer Gewalt oder einer behördlichen Untersagung im Sinne von Ziffer 12.1 beruht. Ein Anspruch auf Schadensersatz, Ersatz von Folgekosten (insbesondere Anreise-, Rückreise-, Umbuchungs- oder Ersatzunterkunftskosten) oder auf Entschädigung besteht in diesen Fällen nicht.

12.3 Der Vermieter wird den Gast unverzüglich über den Eintritt und die voraussichtliche Dauer eines solchen Ereignisses informieren.

12.4 Wird die Erbringung der Beherbergungsleistung durch ein Ereignis nach Ziffer 12.1 ganz oder teilweise unmöglich, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag hinsichtlich des betroffenen Zeitraums zu beenden. Der Vermieter bietet dem Gast vorrangig eine kostenfreie Umbuchung auf einen gleichwertigen Zeitraum innerhalb von 12 Monaten oder einen Gutschein in entsprechender Höhe an. Nimmt der Gast dieses Angebot nicht an, wird der auf die nicht erbrachten Nächte entfallende Preis erstattet; bereits angefallene, dem Gast unmittelbar zurechenbare Aufwendungen des Vermieters können in Abzug gebracht werden. Weitergehende Ansprüche des Gastes sind nach Maßgabe von Ziffer 12.2 ausgeschlossen.

12.5 Rein persönliche Verhinderungsgründe des Gastes (insbesondere Krankheit, Quarantäne im Einzelfall, Verlust des Arbeitsplatzes, fehlende Transportbuchung, Reisewarnungen ohne Einreise- oder Beherbergungsverbot) stellen keine höhere Gewalt dar; insoweit gilt § 6.

§ 13 Rücktritt des Vermieters

Der Vermieter kann vom Vertrag zurücktreten, wenn a) die Erfüllung aus Gründen höherer Gewalt gemäß § 12 unmöglich wird, b) der Gast trotz Mahnung mit angemessener Nachfrist in Zahlungsverzug bleibt, c) die Unterkunft unter irreführenden oder falschen Angaben wesentlicher Tatsachen gebucht wurde, d) begründeter Anlass zu der Annahme besteht, dass die Inanspruchnahme der Leistung den geordneten Betrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hauses gefährdet, e) die Unterkunft aufgrund eines nicht vom Vermieter zu vertretenden Umstands (z. B. Wasserschaden, behördliche Sperrung) nicht nutzbar ist.

In den Fällen a) und e) bietet der Vermieter nach Möglichkeit eine gleichwertige Ersatzunterkunft an; andernfalls werden bereits geleistete Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen erstattet. Weitergehende Ansprüche des Gastes bestehen nicht, soweit den Vermieter kein Verschulden trifft.

§ 14 Mängelanzeige, Mitwirkung

Der Gast ist verpflichtet, dem Vermieter Mängel oder Störungen unverzüglich anzuzeigen und ihm Gelegenheit zur Abhilfe innerhalb angemessener Frist zu geben. Unterlässt der Gast die Anzeige schuldhaft, kann er Ansprüche nur insoweit geltend machen, als eine Abhilfe nicht möglich gewesen wäre.

§ 15 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach Maßgabe der Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO) und der Ley Orgánica 3/2018 (LOPDGDD). Einzelheiten ergeben sich aus den gesonderten Datenschutzhinweisen, die dem Gast vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt werden und Bestandteil der vorvertraglichen Information sind.

§ 16 Schlussbestimmungen

16.1 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform.

16.2 Es gilt spanisches Recht. Ist der Gast Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem anderen Staat, bleiben die zwingenden verbraucherschützenden Bestimmungen dieses Staates unberührt, soweit sie nach Art. 6 der Verordnung (EG) Nr. 593/2008 (Rom I) anwendbar sind.

16.3 Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Unternehmern ist Santa Cruz de Tenerife. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

16.4 Am Betriebssitz werden amtliche Beschwerdeformulare (hojas de reclamaciones) vorgehalten. Der Vermieter ist bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle (Junta Arbitral de Consumo) teilzunehmen.

16.5 Diese AGB liegen in deutscher, spanischer und englischer Sprache vor. Bei Abweichungen ist die spanische Fassung maßgeblich.

16.6 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.